AGB

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen von druckshop.repro-kissener.de

§ 1 Geltung der Bedingungen 
1.   Die Lieferungen und Leistungen sowie Angebote von druckshop.repro-kissener.de, im nachfolgenden „Auftragnehmer“ genannt, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
2.   Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden auch dann keine Anwendung, wenn der Auftraggeber deren Geltung im Einzelfall widerspricht.
 
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss 
1.   Angebote im Druckshop sind freibleibend. An Angebote, die über die Funktion „Angebot drucken“ im Druckshop ausgedruckt wurden, ist der Auftragnehmer 14 Tage gebunden.
2.   Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, alle Produkte ohne Angabe von Gründen aus dem Angebot zu nehmen.
3.   Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber bezüglich der Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich (auch per Fax oder E-Mail) niederzulegen.
4.   Der Auftraggeber erhält über den Bestellshop eine Auftragsbestätigung.
5.   Der Auftragnehmer prüft die Druckdaten auf rechtliche Zulässigkeit.
6.   Widerspricht der Auftragnehmer nicht innerhalb zwei Tagen und ist der Druckauftrag bezahlt, gilt ein Auftrag vom Auftragnehmer als angenommen.
7.   Erfolgt bei einem Auftrag die Lieferung an Dritte, so ist der Besteller der Auftraggeber. Besteller und Empfänger der Lieferung gelten als gemeinsamer Auftraggeber, wenn die Lieferung an den Empfänger zu dessen Gunsten erfolgt oder der Empfänger der Liefe­rung durch die Inbesitznahme und weitere Verwendung derselben in anderer Weise bereichert wird. Die Erteilung eines solchen Auftrages versichert stillschweigend das Einverständnis des Bestellers hierfür.
8.   Erfolgt eine Bestellung auf Rechnung Dritter, so gelten Besteller und Rechnungs­empfän­ger zusammen als Auftraggeber, unabhängig davon, ob in eigenem oder fremden Namen bestellt wurde. Wird nach bereits erfolgter Fakturierung der Rechnungs­empfän­ger auf Wunsch des Bestellers auf einen anderen Rechnungs­empfänger geändert, so hat dies den stillschweigenden Schuldbeitritt des neuen Rechnungsempfängers zur Folge. Der Be­steller versichert mit einer solchen Auftrags­erteilung stillschweigend, dass das Einver­ständnis des Rechnungsempfängers hierfür vorliegt.
9.   Das Eigentums- und Urheberrecht an allen vom Auftragnehmer abgegebenen Angebote und Kostenvoranschlägen behält sich dieser vor. Dies gilt ebenfalls für alle dem Auftrag­geber zur Verfügung gestellten Modellen, Zeichnungen, Abbildungen, Prospekte, Kata­loge, Berechnungen sowie andere Unterlagen und Hilfsmittel. Ohne ausdrückliche schrift­liche Zustimmung des Auftragnehmers ist es dem Auftraggeber nicht erlaubt, diese Gegen­stände weder als solche noch inhaltlich für Dritte zugänglich zu machen, sie bekannt zu geben oder sie selbst oder durch Dritte zu benutzen oder zu vervielfältigen. Auf das Verlangen des Auftragnehmers muss der Auftraggeber diese Gegenstände vollständig an ihn zurückgeben und eventuell angefertigte Kopien vernichten, wenn Verhandlungen nicht zum Vertragsabschluss führen oder diese Gegenstände vom Auftraggeber im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden.
 
§ 3 Preise
1.   Die Preise sind in Euro angegeben. Die gesetzliche Umsatzsteuer und zusätzliche Kosten werden gesondert ausgewiesen. Innerhalb von Deutschland wird versand­kostenfrei geliefert.
2.   Im Status „Neu“ werden Stornierungen durch den Auftraggeber ohne weitere Über­prüfung durch den Auftragnehmer akzeptiert. Die spätere Stornierung ist produktions­technisch nicht möglich. Hat der Auftragnehmer bereits Leistungen erbracht, so erfolgt die Berechnung auf der Grundlage der bereits erbrachten Leistungen. Nur der Auftrag­geber selbst kann Stornierungen beantragen; diese müssen über sein Kundenkonto erfolgen.
3.   Änderungen der übertragenen Daten auf Wunsch des Auftraggebers oder ähnliche Vorarbeiten werden gesondert berechnet.
4.   Der Auftragnehmer hat das Recht, jedoch nicht die Pflicht, notwendige Vorarbeiten an den gelieferten oder übertragenen Daten des Auftraggebers selbstständig und ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber durchzuführen, wenn dies der Einhaltung eines Fixtermins dient oder im wirtschaftlichen Interesse des Auftraggebers liegt. Die Kosten­berechnung für solche Arbeiten erfolgt nach ihrem jeweiligen zeitlichen Aufwand. Liegen die hierdurch entstehenden Mehrkosten für den Auftraggeber um mehr als zehn Prozent über dem des Auftragwerts (Angebotspreis), mindestens jedoch 29,00 € zzgl. MWSt., so muss hierfür vorab die Zustimmung des Auftraggebers über die Berechnung dieser Mehrkosten eingeholt werden.
 
§ 4 Widerrufsbelehrung / Kostentragungsvereinbarung
1.   Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.
2.   Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
REPRO KISSENER
Inh. P. Schumacher
z.Hd. Peter Schumacher                                         druckshop[@]repro-kissener.de
Glückstrasse 31a • 53229 Bonn                                     

3.   Kostentragungsvereinbarung bei Widerruf: Macht der Auftraggeber von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, so hat er die regelmäßigen Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von EUR 40,00 nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Auftraggeber die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat. Andernfalls ist die Rücksendung für den Auftraggeber kostenfrei.
 
§ 5 Auftragsausführung / Freigabe durch den Auftraggeber 
1.   Der Auftragnehmer führt alle Aufträge auf der Grundlage der vom Auftraggeber über­tragenen Druckdaten aus, wenn nicht schriftlich (per Fax oder E-Mail) eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Die Daten müssen vom Auftraggeber entsprechend den in den Auftragsformularen angegeben Dateiformaten und -Spezifikationen angeliefert werden. Für andere Dateiformate kann der Auftragnehmer eine fehlerfreie Leistung nicht gewährleisten, außer das abweichende Dateiformat wurde vom Auftragnehmer vorher schriftlich genehmigt. Für die Richtigkeit der Daten haftet der Auftraggeber in vollem Umfang. Dies gilt auch dann, wenn Datenüber­tragungsfehler vorliegen, die nicht vom Auftragnehmer zu verantworten sind.
2.   Von Seiten des Auftragnehmers besteht bezüglich Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber oder einem von ihm eingeschalteten Dritten keine technische Prüfungs­pflicht. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Datenübertragung Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen, die dem jeweils aktuellen technischen Stand entsprechen. Für die Datensicherung ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftragnehmer hat das Recht, Kopien anzufertigen.
 
§ 6 Lieferung und Leistungszeit 
1.   Die Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers erfolgen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von etwa vier Wochen, sofern nicht schriftlich eine feste Frist oder ein fester Termin vereinbart wurde. Der im Online-Auftritt ange­gebene Liefertermin stellt keinen festen Termin, sondern lediglich ein geschätztes Lieferdatum dar, das für den Auftragnehmer als nicht bindend anzusehen ist.
2.   Bei Lieferverzögerungen, die durch den Auftragnehmer zu vertreten sind, wird die Dauer der vom Auftraggeber gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf zwei Wochen festgelegt. Diese beginnt mit dem Eingang der Nachfristsetzung beim Auftragnehmer.
3.   Voraussetzung für die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Auftrag­nehmers ist die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflich­tungen des Auftraggebers. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Hochladen der benötigten Dateien entsprechend den Produktspezifikationen und die Bezahlung. Fixtermine für die Leistungserbringung müssen vom Auftragnehmer als Fixtermin, Festtermin oder verbind­lichen Termin bestätigt werden, ansonsten haben sie keine Gültigkeit. Kommt es bei Fixterminen zu einer Terminüberschreitung, so hat der Auftraggeber das Recht zum sofortigen und kostenfreien Rücktritt vom Vertrag. Werden bis zum Zeitpunkt der schriftlichen Mitteilung über den Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag Leistungen vom Auftragnehmer erbracht, können diese berechnet werden. Dies gilt auch für vom Auftraggeber abgenommene Lieferungen und Leistungen; es sei denn, dass der Auftrag­geber durch die Berechnung wirtschaftlich unangemessen benachteiligt wird.
4.   Liegt ein Annahmeverzug von Seiten des Auftraggebers vor, so hat der Auftragnehmer das Recht, Schadensersatz für den ihm entstandenen Schaden zu verlangen. Ab dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs trägt alleine der Auftraggeber die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Verlorengehens der Ware.
5.   Für die Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, die durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbaren Ereignisse (beispielsweise Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, bei Betriebsstörungen aller Art, Streiks, Transportverzögerungen, Mangel an Energie, Arbeits­kräften oder Rohstoffen, rechtmäßigen Aussperrungen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördlichen Maßnahmen oder nicht richtige, nicht rechtzeitige oder ausbleibende Lieferung durch Lieferanten etc.) verursacht werden und die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, kann der Auftrag­nehmer nicht haftbar gemacht werden. Erschweren solche Ereignisse die Erbringung der Lieferung oder Leistung für den Auftragnehmer wesentlich oder machen diese unmöglich und ist die Behinderung nicht von nur vorübergehender Dauer, so sind sowohl der Auftrag­nehmer als auch der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Sind die Hindernisse von vorübergehender Dauer, so verschieben sich die Liefer- oder Leistungs­termine und verlängern sich die Liefer- und Leistungsfristen um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Ist dem Auftraggeber auf Grund der Verzögerung eine Abnahme der Lieferung/Leistung nicht zuzumuten, so kann dieser gegenüber dem Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten. Hierzu ist eine unver­zügliche schriftliche Erklärung von Seiten des Auftraggebers unerlässlich.
6.   Dauert eine Behinderung länger als einen Monat an, so hat der Auftraggeber das Recht, nach einer angemessenen Nachfristsetzung bezüglich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber kann keine Schadensersatz­ansprüche geltend machen, wenn sich die Lieferzeit verlängert oder der Auftrag­nehmer von seiner Ver­pflichtung frei wird. Der Auftragnehmer hat nur dann das Recht, sich auf die genannten Umstände zu berufen, wenn er den Auftraggeber unverzüglich davon in Kenntnis setzt.
7.   Eine Teillieferung der vereinbarten Lieferung/Leistung durch den Auftragnehmer ist zulässig, wenn die Teillieferung im Rahmen des vertraglich festgelegten Bestimmungs­zwecks für den Auftraggeber verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware garantiert werden kann und der Auftraggeber durch die Teilleistungen keinen erheblichen Mehraufwand oder zusätzliche Kosten zu tragen hat oder die Mehrkosten vom Auftragnehmer übernommen werden.
 
§ 7 Gefahrenübergang – Versand 
1.   Sobald der vom Auftragnehmer versandfertige Liefergegenstand an die den Transport übernehmende Unternehmen (Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Dritte) übergeben wurde oder aufgrund der Versendung das Werk des Auftragnehmers oder Dritter verlassen hat, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Maßgeblich hierfür ist der Beginn des Ladevorgangs. Diese Regelung hat auch dann noch Gültigkeit, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Auftragnehmer noch andere Leistungen übernommen hat. Äußert der Auftraggeber den Wunsch, dass der Versand oder die Übergabe verzögert wird oder verzögert sich der Versand durch einen Umstand, dessen Ursache beim Auftraggeber liegt, geht die Gefahr auf diesen über, sobald seine Ware versandbereit ist.
2.   Die Lieferung erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse.
3.   Liegen bei einer Sendung äußerliche Beschädigungen vor, so darf der Auftrag­geber diese nur annehmen, wenn der Schaden seitens des Frachtführers/ Spediteurs festgestellt wurde. Unterbleibt diese Feststellung, so werden alle Schadensersatz­ansprüche hieraus gegenüber dem Auftragnehmer unwirksam.
 
§ 8 Rechte des Auftraggebers bei Mängeln / Gewährleistung 
1.   Entspricht der gelieferte Gegenstand/die gelieferte Leistung/Ware nicht der zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer vereinbarten Beschaffenheit oder ist er/sie für die nach dem geschlossenen Vertrag vorausgesetzte oder die allgemeine Verwendung nicht geeignet oder hat er/sie nicht die aufgrund von öffentlichen Äußerungen des Auftragnehmers zu erwartenden Eigenschaften, ist der Auftragnehmer grundsätzlich zur Nacherfüllung durch Nachlieferung einer mangelfreien Ware verpflichtet. Eine mehr­fache Nachlieferung ist zulässig. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Auftraggeber entweder vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen herabsetzen.
2.   Geringfügige Abweichungen vom Original können bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren nicht beanstandet werden. Dies gilt technisch bedingt ebenfalls für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (beispielsweise Proofs und Ausdruckdaten) – auch wenn diese vom Aufragnehmer erstellt wurden – und dem Endprodukt.
3.1 Bei Abweichungen in der Beschaffenheit des verwendeten Materials kann der Auftrag­nehmer nur bis zur Höhe des Auftragwertes haftbar gemacht werden.
3.2 Produktionsbedingt kann bei der Platzierung nicht auf die Laufrichtung des Papiers ge­achtet werden. Ein hierdurch bedingtes leichtes Aufbrechen beim Falzen sowie Abweichun­gen in der Festigkeit bzw. Steifheit des Produktes sind hinzunehmen und können nicht beanstandet werden. Aus produktionstechnischen Gründen können Falz-, Stanz- und Beschnitttoleranzen von bis zu 1 mm auftreten. Diese sind hinzunehmen und können nicht beanstandet werden.
3.3 Der Auftragnehmer ist von jeglicher Haftung frei, wenn der Auftraggeber keinen vom Aufragnehmer erstellten Proof oder Abdruck abgenommen oder selbst einen Ausdruck der Druckdaten zur Verfügung gestellt hat. In diesem Zusammenhang werden keine Reklamationen anerkannt.
4.   Weist ein Teil der gelieferten Ware Mängel auf, so berechtigt dies nicht zur Beanstan­dung der gesamten Lieferung. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
5.   Bis zu 10% Mehr- oder Minderlieferung bei der bestellten Ware müssen hingenommen werden. Bei Büchern und Magazinen ist eine Mehr- oder Minderlieferung von bis zu 5% hinzunehmen. Hierzu zählen produktionsbedingter Verschnitt der oberen und unteren Bögen, die nicht aussortiert werden, Makulatur, Einrichtungsexemplare weiterverarbei­tender Maschinen sowie Anlaufbögen.
6.   Weitergehende Ansprüche von Seiten des Auftraggebers – ganz gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen. Der Aufragnehmer übernimmt für Schäden, die nicht den gelieferten Gegenstand betreffen, keinerlei Haftung. Insbesondere sind von diesem Ausschluss entgangene Gewinne und sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers betroffen. Alle Schäden, die von den Arbeitnehmern, Erfüllungsgehilfen und Vertretern des Auftragnehmers verursacht werden, sind ebenfalls in diesem Ausschluss enthalten.
7.   Alle Vorlagen, die der Auftragnehmer bekommt, werden von ihm sorgfältig behandelt. Bei Beschädigung oder Abhandenkommen der Vorlagen übernimmt der Auftragnehmer nur eine Haftung bis zum Materialwert. Jegliche weitergehende Ansprüche sind ausge­schlossen. Eingesandte Belegexemplare zur Prüfung der Reklamation können aus recht­lichen Gründen nicht zurückgesandt werden.
8.   Der Auftragnehmer haftet nicht für normale Abnutzung.
9.   Ansprüche wegen Mängeln sind nicht abtretbar, sondern stehen gegenüber dem Auftrag­nehmer nur dem Auftraggeber zu.
10. Der Auftraggeber kann Schadensersatz verlangen, wenn der Mangel auf dem Verschul­den des Auftragnehmers beruht. Hierfür gelten die in § 9 festgelegten Voraussetzungen.
 
§ 9 Haftung auf Schadensersatz 
1.   Offensichtliche Sachmängel an der gelieferten Ware müssen vom Auftraggeber innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Ablieferung der Ware beim Auftragnehmer angezeigt werden, ansonsten sind jegliche Schadensersatzansprüche bezüglich des Mangels ausge­schlossen.
2.   Der Auftragnehmer haftet, egal aus welchem Rechtsgrund, lediglich für vertragstypische, vorhersehbare Schäden (insbesondere bei Mängeln, Verzug oder sonstigen Pflichtver­letzungen).
 
§ 10 Eigentumsvorbehalt 
1.   Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung derselben durch den Auftraggeber vor. Solange die Ware im Besitz des Auftraggebers ist, darf der Auftraggeber diese nicht veräußern oder sonst hierüber verfügen.
2.   Der Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller aktuell bestehenden Forderungen von Seiten des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber, die sich aus der zwischen den beiden Vertragspartnern bestehenden Lieferbeziehung für die vom Auftragnehmer angebotenen Produkte ergeben. Hierzu gehören unter anderem Druckprodukte, Dienst­leistungen um Druckprodukte und Layout-Service.
 
§ 11 Zahlung 
1.   Als einzige Zahlungsmöglichkeit gilt Vorauskasse, sofern keine andere Verein­barung zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer getroffen wurde. Bei Bezahlung mit PayPal kommt eine Onlinebearbeitungsgebühr in Höhe von 5,95 € inkl. MWSt. hinzu. Für Samstagszustellungen wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 6,74 € inkl. MwSt. in Rechnung gestellt.
2.   Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar, außer es besteht eine schrift­liche Vereinbarung über andere Zahlungsbedingungen.
3.   Bestehen ältere Verbindlichkeiten des Auftraggebers beim Aufragnehmer, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Zahlungen trotz anders lautender Bestimmungen zunächst auf die älteren Verbindlichkeiten des Auftraggebers anzurechnen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über die erfolgte Verrechnung. Bereits entstandene Kosten und Zinsen berechtigen den Auftragnehmer, die Zahlung des Auftraggebers zunächst auf die Hauptleistung, dann auf die Kosten und zum Schluss auf die Zinsen anzurechnen.
4.   Wenn eine Gegenanforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt wurde, dann ist der Auftraggeber zur Aufrechnung berechtigt. Er ist außerdem auch wegen Gegen­ansprüchen zur Zurückbehaltung aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
 
§ 12 Abrechnungen, Genehmigungen und Änderungen
1.   Alle vom Auftragnehmer erstellten Rechnungen erfolgen unter dem Vorbehalt möglicher Irrtümer. Bis spätestens sechs Wochen nach Zugang der Rechnungen beim Auftraggeber kann der Auftragnehmer eine neue, berichtigte Rechnung erstellen. Nach Ablauf von sechs Wochen ab Zugang der Rechnung beim Auftraggeber gilt die Rechnung von diesem als akzeptiert, außer der Auftraggeber legt innerhalb dieser Frist schriftlich und unter Angabe der beanstandeten Rechnungsposition gegenüber dem Auftragnehmer Widerspruch ein. Dies beinhaltet auch gewünschte Änderungen der Rechnungsanschrift oder des Rechnungsempfängers. Die Frist von sechs Wochen berührt nicht die Pflicht zur Zahlung oder die Pflicht zur Mängelrüge innerhalb der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmten kürzeren Frist.
 
§ 13 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte
1.   Werden durch die Ausführung des Auftrags Rechte von Dritten (insbesondere Urheber-, Marken- oder Patentrechte und dergleichen) verletzt, so haftet hierfür ausschließlich der Auftraggeber, soweit die Daten vom Auftraggeber angeliefert wurden. Mit seinem Auf­trag erklärt der Auftraggeber, dass er im Besitz der Vervielfältigungs- und Reproduk­tionsrechte der eingereichten Unterlagen ist. Bei einer diesbezüglichen Rechtsverletzung stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei.
 
§ 14 Copyright 
1.   Der Auftragnehmer behält sich für alle im Auftrag des Auftraggebers erbrachten Leistungen – im Besonderen an graphischen Entwürfen, Text- und Bildmarken, Layouts etc. – alle Rechte (Copyright) vor. Mit dem Entgelt des Auftraggebers für die Arbeiten des Auftragnehmers bezahlt der Auftraggeber nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht aber die Rechte am geistigen Eigentum und im Besonderen nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung. Wenn eine schriftliche Vereinbarung besteht, kann das Copyright dem Auftraggeber oder einem Dritten gegen die Zahlung eines Entgelts übertragen werden. Erst mit der Bezahlung des vereinbarten Entgelts gehen die Rechte in diesem Fall auf den Auftraggeber bzw. den Dritten über.
2.   Im Hinblick auf Zwischenerzeugnisse (z.B. Druckplatten, Daten, Lithos etc.), die zum Herstellen des vom Auftraggeber geforderten Endprodukts erstellt werden, besteht keine Herausgabepflicht für den Auftragnehmer.
 
§ 15 Geheimhaltung 
1.   Die dem Auftragnehmer unterbreiteten Informationen im Zusammenhang mit Bestel­lungen gelten nicht als vertraulich, es sei denn, etwas anderes wäre ausdrücklich schriftlich vereinbart worden.
 
§ 16 Daten und Auftragsunterlagen 
1.   Daten, die der Auftragnehmer aufgrund des geschäftlichen Vertrags vom Auftraggeber erhält, werden ausschließlich zur Bearbeitung des erhaltenen Auftrags beim Auftragnehmer gespeichert.
2.   Eine Archivierung der vom Auftraggeber eingebrachten oder übersandten Sachen wie Vorlagen, Daten oder Datenträger ist nur nach schriftlicher Vereinbarung und gegen eine besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts hinaus möglich. Soll dies geschehen, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen. Der Auftragnehmer kann für Beschädigungen oder Verluste, aus welchem Grund auch immer, nicht haftbar gemacht werden. Eine Ausnahme stellt grob fahrläs­siges oder vorsätzliches Verhalten (siehe § 17) dar.
3.   Sonstige Auftragsunterlagen sowie Daten auf CD/DVD/sonstigen Datenträgern werden weder aufbewahrt noch zurückgesendet.
4.   Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass zum Zweck der Datenverarbeitung Daten aus dem Vertragsverhältnis (nach § 28 des Bundesschutzgesetzes) vom Auftragnehmer ge­speichert werden. Weiter behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, die Daten, die zur Vertragserfüllung erforderlich sind, an Dritte (z.B. Paketdienst, Versicherung etc.) zu übermitteln.
 
§ 17 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens
1.   Nach Maßgabe dieses Paragraphen ist die Haftung des Auftragnehmers auf Schadens­ersatz, ganz gleich aus welchen Grund (besonders aus Unmöglichkeit, mangelhafter oder falscher Lieferung, Verzug, Verletzung der Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlungen), eingeschränkt, wobei es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt.
2.   Haftet der Auftragnehmer für Schadensersatz, so bleibt diese Haftung auf die Schäden begrenzt, die für den Auftragnehmer bei Vertragsabschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung voraussehbar waren oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt unter Berücksichtigung der Umstände, die für ihn bekannt waren oder die er hätte kennen müssen, hätte voraussehen müssen. Außerdem sind nur mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln am Liefergegenstand sind, ersatzfähig, wenn solche Schäden typischerweise bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegen­standes zu erwarten sind. Die Haftung ist auf den doppelten Auftragswert begrenzt.
3.   Von jeglicher Haftung ausgenommen sind unentgeltliche technische Auskünfte und Beratungen durch den Auftragnehmer, die nicht zu dem von ihm vereinbarten, geschul­deten und im Vertrag festgehaltenen Lieferumfang gehören.
4.   Die in diesem Paragraph genannten Einschränkungen für die Haftung des Auftrag­nehmers gelten nicht für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei vorsätzlichem Verhalten oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
 
§ 18 Schlussbestimmungen, anwendbares Recht, Teilnichtigkeit und Gerichtsstand
1.   Das Recht der Bundesrepublik Deutschland liegt diesen Geschäftsbedingungen und der ganzen Rechtsbeziehung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber zu Grunde.
2.   Für den Fall dass eine Bestimmung in den hier vorliegenden Allgemeinen Geschäfts­bedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam ist oder wird, so bleibt die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen davon unberührt.
3.   Gerichtsstand für Unternehmer ist Bonnl, für Verbraucher das zuständige Gericht am Wohnsitz des Verbrauchers.
 
Bonn, den 02.01.2020